Hausbesetzungen in Spanien durch sogenannte Okupas oder Okkupanten, wie die Spanier Hausbesetzer nennen, sind die größten Probleme, die Eigentümer von Wohnimmobilien widerfahren können. Leider nehmen diese Probleme in Spanien und auch auf den Kanaren zu.

Stelle dir vor, du kommst nach einigen Monaten Abwesenheit zurück zu deinem Zweitwohnsitz oder Ferienhaus nach La Palma und es lassen sich die Türen nicht mehr öffnen. Die Türschlösser wurden ausgetauscht und fremde Personen – Okupas – wohnen jetzt in deiner Immobilie. Mehrere Fälle auf La Palma sind uns in den letzten Tagen bekannt geworden. Es ist die immense Wohnungsnot, die Menschen zu diesem Schritt treiben. (Auszüge aus meinem Beitrag vom 28. Mai 24 auf Lapalma1.net)

Dann ist es in der Regel bereits zu spät und ein langwieriger Rechtsweg muss bestritten werden. Das spanische Gesetz sieht ein sofortiges Räumungsverfahren vor, das innerhalb von 48 Stunden nach der illegalen Besetzung eingeleitet werden muss, vorausgesetzt, der Immobilieneigentümer kann umgehend einen Eigentumsnachweis vorlegen und die Besetzung den Behörden sofort melden. Ein erlebtes Beispiel ist auch aus einem Kommentar aus El Paso zu entnehmen.

Okkupanten genießen Rechtsschutz

Nach spanischem Recht ist eine Hausbesetzung nicht ausdrücklich erlaubt, aber unter bestimmten Bedingungen können Hausbesetzer eine gewisse Rechtsstellung erlangen. Wenn eine Immobilie beispielsweise nicht angemessen gesichert ist und unbeaufsichtigt gelassen wird, kann sie besetzt werden. Wenn Hausbesetzer erst einmal drin sind, können sie Anspruch auf den Wohnraum erheben, was den Räumungsprozess für die Eigentümer erschwert. Hat sich noch eine Mutter mit zwei kleinen Kindern eingenistet, steht ein jahrelanger Rechtsstreit bevor. Ohne Rechtsbeistand ist diese Lage meist nicht mehr zu bewältigen.

Einfach Stromversorgung kappen

Hausbesetzern darf nicht einfach der Strom und das Wasser abgestellt werden. Dies ist nach spanischem Recht eine Straftat, die als Nötigung angesehen werden kann. Allerdings hat der Eigentümer das Recht, die vertraglich vereinbarte Leistung auf ein Minimum zu reduzieren, um die Höhe der Rechnungen zu verringern.

Eigentümer von Immobilien brauchen Nachweis

Zum Schutz vor Hausbesetzern wird empfohlen, dass Eigentümer in Spanien über einen Nachweis verfügen sollten, aus dem hervorgeht, dass die Immobilie im Besitz und zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Diese Akkreditierung könnte die Dringlichkeit und Notwendigkeit der vorsorglichen Räumung rechtfertigen, die mit der Klage beim Richter beantragt werden muss.

Schlussendlich ist es wichtig, dass eine Vertrauensperson oder ein Hausbetreuer regelmäßig das Haus im Blick hat und bei einer Besetzung sofort mit allen Vollmachten ausgestattet die notwendigen Schritte einleiten kann. Der Zeitfaktor spielt eine wesentliche Rolle, um langwierige Rechtsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

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